Konzept: Magnus Reinhuber
Dramaturgie: Janik Hauser
Initiative: Störfaktor.Performancekollektiv
So klagst du
1.
ich wurde unter Täuschung über eine Gewinnaussicht durch die Firma I Markets Live zu einer Vermögensverfügung (Eintrittskarte, Finanzspekulations-App) bewegt, obwohl den Tätern von Beginn an die Aussichtslosigkeit derartiger sog. "tradings" bewusst war. Die seitens der IML erfolgte Bereicherung ist stoffgleich mit meinem Verlust zugeflossen.
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Alles nur Fake
Wie viel Geld hast Du hier verzockt??
Wir holen es zurück
schreib uns (und sei es anonym) an
Stoerfaktor.performance@gmail.com
Hier übrigens die Rechtsgrundlage, mit der wir sie drankriegen. Keine Angst. Wir sind nicht schutzlos..
h) KettenbriefeStreitig ist auch die Einordnung von Kettenbriefen. Die Teilnahmeberechtigung wird durch Kauf einer Namensliste und der Teilnahmebedingungen und die Zahlung eines bestimmten Betrages an einen Mitspieler erworben. Durch Weiterveräußerung der Liste unter Streichung eines Mitspielers und Hinzusetzen des eigenen Namens wird der gezahlte Betrag zurückerhalten und die Möglichkeit eines Gewinnes nach einer Reihe von Weitergaben eröffnet. Der BGH verneinte das Vorliegen eines Glückspiels im strafrechtlichen Sinne mangels Zahlung eines Einsatzes. Nach aA stellen die Zahlungen für den Brief sowie an den Mitspieler den zu leistenden Einsatz dar und das Zufallselement liegt in der Ungewissheit der Spieltreue der nachfolgenden Mitspieler. Demnach wären die Zahlung des Einsatzes sowie die Zahlung der Mitspieler nicht klagbar, geleistete Zahlungen aber auch nicht rückforderbar. Des Weiteren wird zumindest bei höheren Einsätzen Sittenwidrigkeit vorliegen.BGHSt 34, 171; BGH JA 1987, 108, 110; aA OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963; Staudinger/Engel, § 763 Rn 9.MüKo/Habersack, § 762 Rn 8; jurisPK/Laukemann, § 763 Rn 18.(NK-BGB/Katrin Schreiber, 3. Aufl. 2016 Rn. , BGB § 763 Rn. 17)
Der Wahrheitsgehalt hier ist noch zu überprüfen:
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