2. Einstellungs-Hoax – wenn Bewerbungen nur Fassade sind
Die Pointe:
Nicht jede ausgeschriebene Stelle ist ernst gemeint – und das kann rechtlich relevant sein.
Anspruch des Bewerbers:
Schadensersatz wegen Diskriminierung oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten.
Rechtserhebliche Tatbestände:
Stelle von Anfang an nicht ernsthaft zu besetzen?
Scheinverfahren zur Imagepflege oder Förderlogik?
Diskriminierung nach AGG?
Kausalität zwischen Verhalten und Schaden
Normenkette (Auswahl):
§ 15 AGG
§ 242 BGB (Treu und Glauben)
Takeaway:
Wer Bewerbungsverfahren nur simuliert, riskiert echte Ansprüche. Gerade Kulturbetriebe sind hier kein rechtsfreier Raum. Liebe Leser*innen
Ursprünglicher Artikel
Es ist lange her, seit wir und im Kampf gegen die CHAM ev SUPP GbR die Finger wund geklagt haben.
Die Abfindung, die wir kassiert haben war nicht unbeachtlich.
Aber schweigen wir drüber
Gentlemen geniessen und schweigen.
Jetzt haben wir einen neuen Fisch an der Angel. Um wen es geht, leaken wir vorerst nicht. Wir stehen mit der betreffenden Company noch im Austausch. Weiteres gibt es bald.
Einstweilen freuen wir uns über Kommentare zTh Arbeitszufriedenheit und Vertragsgerechtigkeit und oben angegebenem Kanal
Ganz herzlich
die Chefredaktion

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